Sonderkonstruktionen

Sprinklerzu- und Feuerlöschleitungen (10 S 100)

Beschreibung


Rohrleitungen als Sprinklerzuleitungen sind nicht Gegenstand der Landesbauordnungen (LBO).

Nach VdS Richtlinien für Sprinkleranlagen (VdS 2092) müssen Sprinklerzuleitungen, die durch Gebäude und Räume geführt werden, die nicht gesprinklert werden, einschließlich deren Halterungen, bei Brandbeanspruchung nach DIN 4102 für eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten ausgeführt werden. Soll im Brandfall ein Versagen von Feuerlöschleitungen vermieden werden, so sind diese wie Sprinklerzuleitungen zu schützen.

Bekleidung von Klebearmierungen F 30, F 60 und F 90 (10 S 200)

Eine Bekleidung von Klebearmierungen wird zur Verstärkung von biegebeanspruchten Stahlbetonbauteilen, insbesondere im Bereich von Sanierungen und Nutzungsänderungen von Gebäuden, angewandt. Die Klebearmierungen werden in den entsprechenden Bereichen, wo die vorhandene Betonstahlzugbewehrung nicht ausreichend dimensioniert ist, außenseitig auf die Stahlbetonbauteile aufgeklebt.

Die aufgeklebten Lamellen werden durch die nachträgliche Bekleidung mit AESTUVER Brandschutzplatten brandschutztechnisch so geschützt, dass die kritische Versagenstemperatur der Klebeverbindung nicht erreicht bzw. überschritten wird.

Je nach Bekleidungsdicke werden so die Feuerwiderstandsklassen F 30, F 60 oder F 90 erreicht.

01.02.2012

01.02.2012

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01.02.2012

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